Stadttauben

 

in Städten, Firmen oder auf/an einzelnen Gebäuden sind oftmals

lokal ein großes Problem und Ärgernis.

 

Mehrere_Tauben

 

Gefährdung der Gesundheit

 

Durch ihre Verunreinigungen auf Plätzen, Dächern, Fensterbrüstungen, Vorsprüngen, usw. kommen Tauben auch als potenzielle Krankheitsüberträger in Frage. Herumfliegende Federn und trockener Kotstaub die nicht nur Allergien auslösen können sowie Taubenkot der als Nährboden für Pilzsporen dient. (In einem Hessischen  Betrieb ist  z. Bsp. eine Frau durch unbemerkte Kotspuren an ihrer Hand und einer anschliessenden Wischbewegung über den Mund lebensgefährlich erkrankt.)

Gesundheitliche Gefahren drohen auch durch die Rote Vogelmilbe, Zecken, Flöhe, Würmer, Läuse oder Taubenpocken. Durch verendete Tauben auf/in Gebäuden werden auch andere Schädlinge und Parasiten wie Speckkäfer usw. angezogen. Das Eindringen des Kotes und seine Verbreitung in Klimaanlagen, oder das direkte Einatmen von trockenem Kotstaub mit den darin enthaltenen Keimen, können schwere Lungenschäden verursachen (Stichwort: Taubenzüchterlunge!)

Hygienische und ästhetische Probleme durch den Taubenkot und andere Hinterlassenschaften treten insbesondere bei Firmen, Hallen, Hochhäusern, Lebensmittelbetrieben oder Publikumsverkehr auf!



Materielle Schäden

Taubenkot verdreckt große Teile an und in Gebäuden und Flächen. Kosten entstehen nicht nur durch die Reinigung von verschmutzten Fassaden, Maschinen, Produkten und verstopften Regenrinnen oder voll gekotete Wege und Fenster.

Abwehrmaßnahmen wie Netze oder „Spikes“ auf Fensterbrüstungen und Gebäudeteilen, oder andere bauliche Maßnahmen sind aufwändig und bringen nicht immer den gewünschten Erfolg. Auch der Eieraustausch bzw. deren Wegnahme in sogenannten "betreuten Taubenschlägen" durch "selbsternannte Taubenschützer!" funktioniert in der Praxis nicht. Der angebliche "Erfolg" beruht nur auf deren eigenen Angaben "das die Tauben weniger werden" (Quelle: Gutachten) und läßt sich auch durch bloßen Augenschein vor Ort widerlegen. (Der Nichterfolg der betreuten Taubenschläge wurde in einem von einer deutschen Großstadt in Auftrag gegebenen und mir vorliegenden ausführlichem Gutachten bestätigt) Abwehrmaßnahmen und Taubenhäuser lösen auch nicht das Hauptproblem. Denn die Tauben sind/wären ja immer noch Jahrelang da, finden auch andere Sitz- und Nistplätze in unmittelbarer Nähe und vermehren sich ständig weiter. Deswegen wurden und werden etliche dieser "Taubenhäuser"  geschlossen, wo dies praktiziert wird. (Beispiel: 2023 in Wiesbaden, Frankfurt, Halle usw.) Die Auftraggeber haben teils nach Jahren des Misserfolges eingesehen, das sie einfach nicht funktionieren, den es wurden immer mehr Tauben. Man würde doch nichts schließen wenn es funktionieren würde!

Auch die Stadt Wiesbaden hat gemerkt, das mit diesen "bertreuten Taubenhäusern" ihr Problem nicht zu lösen ist. Und jetzt kommt der nächste Irrsinn: die Stadt Wiesbaden will ab 2024 ihre Problemtauben einfangen und zu Tierärzten bringen, dort werden sie narkotisiert und dann die männlichen! durch eine OP sterilisiert! Anschließend werden die Tauben aber nach Wundheilung und tagelanger Pflege wieder frei gelassen!! Natürlich alles auf Kosten des Steuerzahlers! Man fasst es nicht, einen vom höchsten Hessischen Gerichtshof (VGH Kassel) benannten Schädling anschließend wieder frei lassen! Sie sind ja danach immer noch auf ca. 8-10 Jahre da und koten weiterhin Plätze und Wege voll. Da wäre es doch richtig und besser, man würde diese Tauben wenn ich sie schon beim Tierarzt habe, gleich richtig einschläfern und damit töten würde. Aber nein, so was darf ja nicht sein und darf man erst recht nicht sagen und dazu stehen. Man stelle sich nur mal vor, man würde das mit Ratten machen, also dem vierbeinigen Schädling der hauptsächlich in der Kanalisation lebt, (Einfangen,Tierarzt, Sterilisation und anschließend wieder frei lassen) um dadurch den Bestand zu verringern! Ratten werden oftmals 2x im Jahr mit ausgelegten Giftködern in Städten bekämpft. Da sagt auch niemand, ach die armen Ratten. Halt nein, auch hier gibt es "Gutmenschen" die den Ratten ein Recht auf Leben zugestehen.

Wiesbaden hat (Quelle: Stadt Wiesbaden) 4 betreute Taubenschläge, und nach eigenen Angaben ihrer "Städtischen Taubenbeauftragten" Frau A. W. werden es trotzdem immer mehr Tauben. (Quelle: Stadt Wiesbaden). Das es mehr werden stimmt und deckt sich ja mit meinen oben beschriebenen Ausführungen. Den mit betreuten Taubenhäuser ist das Taubenproblem nicht zu lösen. Deswegen wurden etliche dieser "betreuten Taubenhäuser mit Eieraustausch" wegen Erfolglosigkeit in mehreren Städten wieder geschlossen. (Quelle: Presse und aus eigener Anschauung) Da die Auftraggeber nicht mehr bereit waren die Kosten hierfür teils über Jahre zu bezahlen, der Hauptgrund war auch die massiv gestiegene Anzahl der Tauben in unmittelbarer Umgebung. Den natürlich freuen sich auch andere Tauben über das dort angebotene Futter und vermehren sich dadurch außerhalb des Taubenhauses immer mehr und besser. Im Umkreis dieser Taubenhäuser kam es durch teilweise hunderte Tauben zu immensen Verschmutzungen durch ihren Kot und etlichen Beschwerden über unhaltbare hygienische Zustände durch die Anwohner! Die "Taubenfreunde" weigerten sich aber (Frankfurt) diese Taubenhäuser wieder freiwillig abzubauen. So dass der Gebäudeinhaber sein Recht schließlich durch ein Räumungsurteil vor dem Amtsgericht Frankfurt durchsetzen musste!

 

                              Die Lösung des Problems:

Ist der dauerhafte Wegfang der Tauben! Und zwar dort, wo sie vermehrt auftreten.

Nämlich direkt bei Ihnen vor Ort!

 

Der Fangschlag

Da mein Vater selbst Brieftaubenzüchter war, bin ich mit Tauben aufgewachsen, ihr Wesen, ihr Verhalten und Gewohnheiten sind mir dadurch bestens vertraut. Mit diesem Wissen was mir heute zugute kommt, habe ich einen Fangschlag konstruiert in dem die verwilderten Stadttauben lebend gefangen werden.

Dann werden die Tauben fachgerecht entnommen, der Taubenfangschlag wird gereinigt, desinfiziert und wieder mit frischem Wasser und Futter bestückt. Diese gefangenen Tauben müssen natürlich getötet werden (rechtlich abgesichert).

 

 

H1

 

Wie viel Platz benötigen Sie für den Fangschlag?

                                                Es genügt eine ebene Grundfläche von ca. 4 qm.  Befestigungen am Gebäude

                                        selbst sind nicht nötig, da die Anlage sicher durch ihr Eigengewicht von ca. 130 kg steht.

 

         TaubeA

 

Bei Interesse unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot.

 

Auf Grund meiner nötigen jahrelangen Klagen (5 Prozesse über 6 Jahre) gegen mein zuständiges Veterinäramt des Landkreises Limburg-Weilburg, das den Taubenfang und deren Tötung verhindern wollte, übrigens in "rechtswidriger Weise" (aus der schriftlichen Begründung der Richter in den Urteilen), hat auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 01.09.2011 entschieden, (Urteil 8A 396/10) das verwilderte Stadttauben unter bestimmten Bedingungen als Schädlinge gelten. Mit dem Urteil wird mir jetzt erlaubt, verwilderte Stadttauben rechtlich abgesichert bundesweit zu fangen und unter gewissen Auflagen zu töten. Und nur so kann man auf Dauer den Bestand reduzieren.

 

Das Vet.-Amt Limburg-Hadamar, hat immer wieder versucht dies zu verhindern. Teils aus völliger eigener Inkompetenz und in rechtswidriger Absicht, auch weil Ihnen von sogenannten "Taubenschützern" dazu aus ideologischen, unwissenden Gründen geraten wurde. So wurde mir in weiteren Verfahren in dieser Sache vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden am 16.08.2012 (4 K 330/12.WI) von den dortigen Richtern das obige Kasseler Urteil noch mal bestätigt. Hier wurde von den Richtern in mehreren Punkten fest gestellt: "Zitat aus dem Urteil .. ihr Rechtswidriges Verhalten" mir gegenüber in diesen Auflagen ganz genau definiert aufgeschlüsselt. Trotzdem sind Sie wieder erneut völlig unverständlich in die Revision gegangen um das Urteil zumindest zeitlich hinaus zu zögern. Und haben sich damit einmal mehr zur Lachnummer in unserem Landkreis und darüber hinaus in Deutschland gemacht (sie müssen die Kosten hierfür ja auch nicht zahlen). Den genau so sah es dann auch wieder der Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 09.05.2014, (8A 2029/12.Z), "Es kann damit kein Zweifel daran bestehen, dass Zweck der (meiner) Erlaubnis die Schädlingsbekämpfung (Tauben) ist". Nach 5 Prozessen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sind diese Urteile somit Deutschlandweit zu einem Präzedenzfall in der Taubenbekämpfung  geworden.  (Alle meine Urteile sind rechtskräftig)

Alles andere wie Eieraustausch, den wild lebenden Tauben auch noch gutes Futter anbieten, verletzte oder kranke Tauben (Stichwort Schädling) zum Tierarzt zu bringen um sie nach Genesung wieder frei zu lassen statt sie gleich oder dort zu erlösen, ist und wäre nur ein Verleugnen der Tatsachen! Oder weil man sie nicht mehr auswildern kann, werden sie über Jahre in "Pflegestationen" gehalten und durchgefüttert. Die Kosten für das alles: Tierarzt, Futter, Betreuung, Volieren usw. gehen natürlich in die Hunderttausende (Quelle: Stadttaubenprojekt Frankfurt und andere) und sollen, so die Forderung dieser "Taubenfreunde", von der Allgemeinheit und durch ständige Spendenaufrufe übernommen werden. Das muß an dieser Stelle einmal klar gesagt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
  

Berthold Geis